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AGB

1. Angebote, Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen. Erst bei eingelangter Teilanzahlung wird Material bestellt. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift das gemachte Bilder für Werbezwecke auf der Homepage oder Social Media von Michi´s Poolwerkstatt genützt und verarbeitet werden darf.

2. Preis (Kaufpreis)

Der Kaufpreis ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in der Höhe von 50 %, der Restbetrag spätestens nach Leistungserfüllung zu bezahlen, falls ausdrücklich nichts anderes vereinbart wird. Der Preis versteht sich wie in dem jeweiligen Angebot, Rechnung angegeben. Preise verstehen sich selbstverständlich inkl. Mwst. (20%). Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise. Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.

3. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungserhalt.  Ab dem 15 Tag beginnt das Mahnwesen.

3. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und wir sind berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Spätestens bei ausgemachter Inbetriebnahme ist der Endbetrag zu zahlen.

5. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Am Tag der Lieferung müssen sämtliche Zufahrten-Schranken-Tore- Türen ect. Frei zugänglich für die entsprechenden Arbeiten sein. Für die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW’s vorausgesetzt. Sollte dies nicht der Fall sein, erlaubt sich der Verkäufer eventuell anfallende Kosten in Rechnung zu stellen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass Ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Der Liefertermin wird mit Verkäufer/Käufer fix vereinbart. Wenn der Kunde das Bauprotokoll bis zum ausgemachten Liefertermin nicht erfüllt hat, darf der Verkäufer die beanspruchte Zeit in Rechnung stellen.

6. Gewährleistung

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7. Bauwesen

Der Käufer verpflichtet sich, dass er den Verkäufer auf Wasser-Strom-Gasleitungen in Form von Bauplänen hingewiesen hat. Ebenfalls muss der Kunde selber wissen, ob der Baugrund oder die Wiese für das Bauvorhaben geeignet ist. Im besten Fall muss der Kunde ein geologisches Gutachten einholen. Für Flurschäden oder anderer verursachten Schäden vom Kunden oder Fremdfirmen kann der Verkäufer nicht verantwortlich gemacht werden. Die Bodenplatte muss wie auf den ausgefertigtem Plan sowie der Ö-Norm entsprechen.

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